Seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 2003 ist unser Anspruch die umfassende rechtliche Beratung und Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Mandaten aus dem nicht-unternehmerischen Bereich mit dem Ziel, eine erfolgreiche und nachhaltige Mandantsbeziehung aufzubauen.

Mit steigendem Kow-how über das zu betreuende Mandat ist es möglich, anstehende Fragen unter Berücksichtigung sonstiger Belange zu erörtern. Auf diese Weise können erfolgreich Lösungen erarbeitet werden, die sich nahtlos in die übrigen Bedürfnisse einfügen und möglicherweise Verbesserungen in Bereichen bewirken, welche zunächst nicht im Fokus der Beratung standen.

Unsere Beratungsleistungen sind stets auf die Herbeiführung wirtschaftlich sinnvoller und praktisch tragfähiger Lösungen gerichtet. Im Idealfall beginnt unsere Tätigkeit bereits vor Abschluss eines Vertrages, da zu diesem Zeitpunkt noch eine Gestaltung des späteren Vertragsinhaltes möglich ist. Dies vermeidet oftmals bereits mögliche künftige Auseinandersetzungen.

Manchmal ist die Lage aber derart verfahren, dass eine Klärung im außergerichtlichen Bereich nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen vertreten wir unsere Mandanten natürlich auch vor Gericht. Hierbei können wir auf Erfahrungen aus einer Vielzahl von Prozessen zurückgreifen, sämtliche prozessualen Feinheiten sind uns bestens vertraut.